Ablauf einer Psychotherapie
allgemeiner ablauf und rahmenbedingungen einer psychotherapie
Nach der Terminvereinbarung wird üblicherweise ein Erstgespräch vereinbart. In diesem erzählen Sie über Ihr Beschwerdebild und die diesbezüglich aktuelle Situation, es dient aber auch zum gegenseitigen kennen lernen, zum Aufnehmen von persönlichen Daten (auch hier gilt allerdings bereits Verschwiegenheitspflicht, siehe unten) und zur Besprechung des voraussichtlichen Therapieablaufes. Es dient auch dazu, abzuklären, wie tiefgehend ein etwaiger seelischer Konflikt ist, sowie ob und in welchem Umfang Psychotherapie zur Besserung und Heilung angewandt werden sollte. Oft kann in den ersten Stunden bereits eine vorsichtige Schätzung darüber abgegeben werden, wie lange die Behandlung des Problems voraussichtlich etwa dauern kann - speziell, wenn es darum geht, nicht einfach nur kurzfristig Symptome zum Verschwinden zu bringen, sondern auch an den tiefer liegenden Ursachen einer Störung zu arbeiten.
Die Dauer einer Psychotherapiestunde beträgt bei Einzeltherapien meist 50 Minuten, bei Paartherapien je nach Vereinbarung 50-90 Minuten, Gruppentherapien meist 90 Minuten.
ist vertraulichkeit gewährleistet
Für Psychotherapie
besteht die im Strafgesetzbuch festgelegte Schweigepflicht. Inhalte
der Therapie dürfen vom Therapeuten ohne Erlaubnis des Patienten an
keine Person oder Institution weitergeleitet werden.
Auch die Krankenkasse
oder der Hausarzt des Patienten erfahren nichts über die Inhalte der
Behandlung. Sollten Sie allerdings einen auch nur teilweisen
Kostenersatz von Ihrer Krankenkasse wünschen, müssen auf dem dafür
vorgesehenen Antrag gewisse allgemeine diagnostische Angaben gemacht
werden, diese werden innerhalb der Kasse auf Basis des
Datenschutzgesetzes allerdings auch EDV-technisch verarbeitet.
Sollte der Hausarzt oder der überweisende Facharzt einen Bericht des
Psychotherapeuten benötigen, ist dies mit Zustimmung des Patienten
möglich.
wie komme ich möglichst rasch zu einem termin
Am einfachsten und raschesten vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Da viele PsychotherapeutInnen nur an bestimmten Wochentagen Termine anbieten, kann es mitunter zu kurzen Wartezeiten kommen, selten jedoch betragen diese mehr als 1-3 Wochen.
Ganz allgemein und
von der persönlichen Handhabung der einzelnen TherapeutInnen
abgesehen empfiehlt es sich, Therapiestunden möglichst frühzeitig zu vereinbaren - also nicht erst dann, wenn bereits "Feuer am Dach"
ist!
Zum einen, weil es dann auch kein allzu großes Problem darstellt,
wenn der erste mögliche Gesprächstermin erst einige Wochen später
möglich sein sollte und zum anderen deshalb, weil auch psychische
oder Beziehungsprobleme sich umso leichter behandeln und bearbeiten
lassen, solange sie noch weniger belasten und der entstandene
emotionale Schaden (oder Beziehungsschaden) noch gering ist.
erstgespräch
Dieses Gespräch dient der ersten
persönlichen Kontaktaufnahme - so bekommen Sie und ich die Möglichkeit,
einander kennen zulernen und wir können uns nach dem ersten Kontakt in
Ruhe überlegen, ob wir zusammen arbeiten wollen.
Es unterliegt selbstverständlich ebenso der Verschwiegenheitspflicht
(siehe unten).
zu therapiebeginn
Bevor wir unsere Zusammenarbeit
beginnen, möchte ich Ihnen einige Informationen geben. Ich orientiere
mich dabei an der gesetzlichen Lage in Österreich sowie an
internationalen Standards.
Alles, was Sie hier sagen oder tun werden, bleibt unter uns. Ich bin
diesbezüglich an die gesetzliche Verschwiegenheit gebunden, auch
gegenüber Behörden, ÄrztInnen, Angehörigen usw.
Sie haben das Recht auf eine sorgfältige Abklärung des Problems, mit dem
Sie zu mir kommen. Falls eine Konsultation anderer SpezialistInnen des Gesundheitswesens notwendig erscheint, bin ich verpflichtet,
Ihnen eine entsprechende Empfehlung zu geben.
Psychotherapie kann nur aufgrund Ihrer Freiwilligkeit geschehen.
Ohne Ihre Einwilligung werde ich Sie nicht behandeln.
Sie haben das Recht auf freie PsychotherapeutInnenwahl. Um Ihnen und
mir die Entscheidung zu erleichtern, schlage ich Ihnen eine bis jetzt
erfolgreiche Vorgangsweise vor. Üblicherweise vereinbaren wir fünf
Gespräche. Danach können wir gemeinsam entscheiden, ob noch weitere
Gespräche notwendig sind.
Ich bin verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen, die allgemeiner
Natur sind (z.B. Beginn und Ende der Therapie, Empfehlungen bezüglich
Konsultation anderer SpezialistInnen des Gesundheitswesens, u.ä.)
In diese können sie jederzeit Einsicht nehmen.
Sie haben das Recht auf Information über Art und Dauer der
Therapie, sowie über die geplanten Abstände zwischen den Gesprächen.
Jeder Missbrauch Ihres Vertrauens durch mich ist untersagt.
Vereinbarte Termine müssen auch dann bezahlt werden, wenn sie nicht in Anspruch
genommen werden. Eine zeitgerechte, telefonische Absage (
spätestens 24 Stunden vorher) befreit Sie von dieser
Verpflichtung.
Falls Sie noch Fragen an mich haben, beantworte ich sie Ihnen gerne in
einem Erstgespräch.